SPRECHSTUNDE FÜR COVID-19-IMPFUNGEN
Das Zuger Kantonsspital bietet eine Spezialsprechstunde für Impfungen an, unter anderem auch für die Covid-19-Impfung.
Für wen ist eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 empfohlen?
Gemäss aktueller Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) sehen BAG und EKIF aufgrund der hohen Grundimmunität in der Bevölkerung eine Impfung gegen Covid-19 nur noch für Risikopatientinnen und -patienten ab 16 Jahren sowie für alle Personen ab 65 Jahren vor.
Risikopatientinnen und -patienten sind:
- Personen im Alter von ≥ 65 Jahren, da diese ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
- Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine COVID-19-Erkrankung oder erhöhtem Komplikationsrisiko aufgrund gewisser Vorerkrankungen:
- Bluthochdruck
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes
- Lungen- und Atemwegserkrankungen
- Erkrankungen, die das Immunsystem schwächen
- Therapien, die das Immunsystem schwächen (Chemotherapie, Immunsuppression)
- Krebs
- Adipositas (BMI ≥ 35 kg/m2)
- Niereninsuffizienz
- Leberzirrhose
- Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit Trisomie 21
- Schwangere
Impfung Herbst/Winter 2024/25 ab 16 Jahren
- EKIF und BAG empfehlen ab Herbst/Winter 2024/25 eine einzelne Dosis eines JN.1-adaptierten COVID-19-Impfstoffs, unabhängig von der Anzahl Vorimpfungen.
- Es ist zu beachten, dass nach der letzten COVID-19-Impfung oder nach einer dokumentierten COVID-19-Erkrankung ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten ist.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Eine Impfung wird nach vorgängiger Absprache nur noch bei bisher nicht geimpften, stark immunsupprimierten Kindern und Jugendlichen empfohlen, bei welchen vorgängig eine serologische Abklärung erfolgen muss.
Kosten
Die Kosten für Impfungen gegen Covid-19 werden seit dem 1.7.2024 von den Krankenkassen übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt), sofern die Bedingungen von EKIF/BAG erfüllt sind:
- Sie müssen älter als 65 Jahre sein und/oder zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören.
- Der Mindestabstand zur letzten Impfung oder zur letzten nachgewiesenen Erkrankung mit SARS-CoV2 muss mindestens 6 Monate betragen.
Beratungsthemen / Leistungen
Besonders gefährdete Patientinnen und Patienten und solche mit Alter ab 65 Jahren können durch die Covid-19-Impfung vor einem schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung und deren Komplikationen geschützt werden.
Wir bieten daher Folgendes an:
- eine individuelle Infektions-Risikoanalyse
- Beurteilung des bestehenden Impfstatus und des Impfbedarfs
- die Beratung und Durchführung der allenfalls indizierten Abklärungen sowie
- die allfällige Impfung gegen Covid-19 sowie weitere indizierte Impfungen (z.B. Grippe, RSV, Gürtelrose, Pneumokokken)
Vorgängige Untersuchungen / Unterlagen für die Beratung
Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen zur Beratung mit:
- Komplette Impfdokumentation (Impfausweise, COVID-19-Impfnachweise)
- Genaue Angaben zur gesundheitlichen Situation (Grundkrankheiten, medikamentöse Therapien)
- Krankenversicherungskarte
Anmeldung
- Telefonisch unter T 041 399 40 14 (Dienstag, Mittwoch und Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr) oder via E-Mail unter impfen@. zgks.ch
- Die notwendige Impfung gegen Covid-19 sowie gegebenenfalls weitere indizierte Impfungen werden direkt im Rahmen der Sprechstunde verabreicht.
WICHTIG: Bitte füllen Sie am gleichen Tag wie die geplante Impfung den «Fragebogen Covid-19-Impfung» - (Version Englisch) aus und bringen Sie ihn zum Beratungsgespräch mit.
Für Personen, die die Indikation von BAG und EKIF nicht erfüllen, besteht kein Rechtsanspruch auf die Impfung. In individuellen Fällen entscheidet der impfende Arzt. Die Impfung wird nur vergütet, wenn die Indikation gemäss BAG und EKIF erfüllt ist.