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Rechte & Pflichten

Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht auf Datenschutz, Mitbestimmung sowie auf sorgfältige Untersuchung, Behandlung, Pflege und Information. Ohne Ihre Einwilligung darf keine Behandlung und kein Eingriff vorgenommen werden.

Das Spitalpersonal ist an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Gesundheitszustand oder zur Behandlung dürfen unsere Mitarbeitenden nur mit Ihrem Einverständnis an Drittpersonen weitergeben. Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder anderen behandelnden Ärztinnen und Ärzten geben wir die notwendigen medizinischen Auskünfte weiter, sofern uns keine anders lautende persönliche Erklärung von Ihnen vorliegt.

Ihr Persönlichkeitsrecht bleibt gewahrt. Ohne Ihr Einverständnis darf die Ärztin oder der Arzt Ihren Angehörigen oder Bezugspersonen keine umfassenden Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand geben. Sind Angehörige und Bezugspersonen bei einer Information oder Aufklärung anwesend, so gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Sie können auch schriftlich eine Vertrauensperson bezeichnen, an welche ärztliche Auskunft erteilt werden darf. Ist eine Patientin oder ein Patient nicht ansprechbar oder urteilsfähig, kann die Ärztin oder Arzt die am nächsten stehenden Angehörigen als gesetzliche Vertreter informieren.

Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt wird Sie laufend über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Verlauf des Heilungsprozesses und über Therapien informieren. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt steht Ihnen für Ihre Fragen zu Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen zur Verfügung. Sie werden auch ausführlich über Risiken, Nebenwirkungen und, sofern vorhanden, Behandlungsalternativen informiert. Diese Informationspflicht entfällt nur dann, wenn sofortiges Handeln notwendig ist, z. B. bei lebensrettenden Massnahmen. In diesem Fall entscheidet die Ärzteschaft und informiert Sie nachträglich.

Eine wirksame Behandlung und möglichst rasche Genesung setzen ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Spitalpersonal voraus. Suchen Sie daher das Gespräch, um Missverständnissen vorzubeugen. Stellen Sie auch Fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen und mehr Informationen möchten.

Nach einer ausführlichen und verständlichen Aufklärung entscheiden Sie selbst, ob Sie sich einer bestimmten Behandlung oder einem Eingriff unterziehen wollen. Ohne Ihr Einverständnis und gegen Ihren Willen dürfen keine Behandlungen oder Eingriffe vorgenommen werden.

Für Operationen und grössere oder mit erhöhten Risiken verbundene Eingriffe ist Ihre schriftliche Einwilligung notwendig. Nur in Notfällen wird von Ihrem Einverständnis ausgegangen. Bei sehr einfachen Eingriffen, etwa bei der Blutentnahme, gehen wir ohne Ihren Gegenbericht ebenfalls davon aus, dass Sie einverstanden sind.

Falls Sie das Spital entgegen dem ärztlichen Rat vorzeitig verlassen wollen, müssen Sie dies schriftlich deklarieren.

Ihre Krankengeschichte enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen über Ihre Krankheit und deren Verlauf. Dazu gehören Ihre eigenen Angaben, Untersuchungsergebnisse, Laborbefunde, Röntgenbilder, Operationsberichte und sonstige Unterlagen. Sie können auf Wunsch Einsicht nehmen. Ihre Krankengeschichte wird nach Abschluss der letzten Behandlung 10 Jahre lang vom Spital aufbewahrt und bleibt während dieser Zeit in dessen Eigentum.

Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen schriftlich fest für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst eine Entscheidung zu treffen. Sie können beispielsweise festlegen, ob allfällige lebensverlängernde Massnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen sind und wie Sie sich zur Obduktion und Organspende stellen. Ihr Wille wird von den Ärzten respektiert. Wir empfehlen Ihnen, dies mit Ihren Angehörigen, Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt und dem Behandlungsteam zu besprechen.

Durch Ihr eigenes Mitwirken können Sie viel zur Genesung beitragen. Es gehört zu Ihrer Pflicht, alles zu tun, was Ihre Heilung fördert und von gesundheitsschädigenden Lebensgewohnheiten abzusehen. Das beinhaltet auch, dass Sie die Hausordnung unseres Spitals beachten und einhalten, damit ein sinnvoller und geordneter Betriebs- und Tagesablauf möglich ist und die Rechte anderer Patienten sowie des Spitalpersonals berücksichtigt werden. Ihre aktive Mitarbeit ist auch wichtig, damit Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Krankengeschichte möglichst gut erfassen kann. Er ist auf Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben angewiesen. Verschweigen Sie nichts, was medizinisch und pflegerisch von Bedeutung sein könnte und teilen Sie uns unbedingt mit, wenn Sie bestimmte Medikamente nicht vertragen, unter Allergien leiden oder negative Auswirkungen der Behandlungen wahrnehmen.