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Arbeitgeberleistungen

Das Zuger Kantonsspital gehört zu den attraktivsten Arbeitgebern im Schweizer Spitalmarkt. Die Mitarbeitenden profitieren von marktüblichen Löhnen, überdurchschnittlichen Sozialleistungen, 5 Wochen Ferien, flexiblen Arbeitszeitmodellen und zahlreichen Mitarbeitervergünstigungen.

Die Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche. Mit flexiblen Arbeitszeiten und Überzeitkompensation unterstützen wir unsere Mitarbeitenden, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren.

Berufskleider werden durch das Spital zur Verfügung gestellt.

Wir setzen auf Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bieten wir Müttern und Vätern individuelle Arbeitsbedingungen und flexible Teilzeitbeschäftigungen. Ausserdem profitieren Mitarbeitende des Zuger Kantonsspitals bei einer in der Nähe gelegenen Kindertagesstätte von vergünstigten Konditionen.

27 Tage: bis und mit dem Kalenderjahr, in welchem das 54. Altersjahr vollendet wird.
32 Tage: ab dem Kalenderjahr, in welchem das 55. Altersjahr vollendet wird.

Das Zuger Kantonsspital kümmert sich gezielt um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und setzt konsequent alles daran, Gefahren und Einflüsse zu eliminieren, welche die Gesundheit der Mitarbeitenden beeinträchtigen könnten. Neben verschiedenen betriebsinternen Weiterbildungsangeboten haben unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit, das interne Trainingszentrum Benefit zu vergünstigten Tarifen zu nutzen. Weiter unterstützen wir auch Breitensport-Aktionen wie zum Beispiel Bike-to-Work.

Im Krankheitsfall wird eine finanzielle Einkommenssicherung von bis zu maximal 730 Tagen garantiert.

Wir bezahlen unseren Mitarbeitenden funktions- und leistungsgerechte Löhne auf Basis des Lohnreglements des Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Zudem bieten wir überdurchschnittliche Sozial- und Lohnnebenleistungen.

Mitarbeiterinnen haben ab dem Tag der Geburt Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen von 100 % des Grundgehalts.

Die Mitarbeitenden des Zuger Kantonsspitals sind bei der Zuger Pensionskasse versichert.
Aufgrund des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse werden die Mitarbeitenden im Standardvorsorgeplan A60 ab Alter 18 gegen die Risiken Todesfall und Invalidität und ab Alter 21 zusätzlich auch bei der Sparversicherung obligatorisch versichert. Die Eintrittsschwelle liegt bei einem Jahresgehalt von CHF 11'025.-.

Im Hochhaus Landhausstrasse, in unmittelbarer Nähe des Spitals, stehen für unsere Mitarbeitenden gepflegte Personalzimmer und Appartements zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Die Reservation erfolgt über unseren Bereich Personal.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hh-landhausstrasse.ch.

Alle Mitarbeitenden sind durch den Arbeitgeber bei Unfall privat versichert. Die Prämie für die Zusatzversicherung übernimmt das Zuger Kantonsspital. Bei einem Unfallereignis wird eine finanzielle Einkommenssicherung von bis zu maximal 730 Tagen garantiert.

Die Mitarbeitenden des Zuger Kantonsspital profitieren von zahlreichen internen und externen Vergünstigungen wie beispielsweise Konsumationen im Restaraunt Tango, Warenbezüge aus der hauseigenen Apotheke, ermässigten REKA-Checks, Zuger Job Abo, vergünstigten Tarifen im internen Trainingszentrum Benefit usw.

Das Zuger Kantonsspital fördert die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeitenden. Es bietet ein umfangreiches internes Weiterbildungsangebot und unterstützt die Teilnahme an externen Aus- und Fortbildungen.