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Hygiene- und Schutzmassnahmen

Bitte beachten Sie die im Zuger Kantonsspital ab 3. Februar 2023 geltenden Hygiene- und Schutzmassnahmen.

Der Schutz von Patientinnen und Patienten vor vermeidbaren Gesundheitsrisiken hat für uns oberste Priorität. Deshalb gelten im Zuger Kantonsspital folgende Hygiene- und Schutzmassnahmen:

Händedesinfektion
Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten und Verlassen des Zuger Kantonsspitals die Hände mit dem von uns zur Verfügung gestellten Händedesinfektionsmittel.

Die allgemeine Maskenpflicht im Zuger Kantonsspital ist  aufgehoben.

Das obligatorische Tragen einer Maske gilt weiterhin

  • bei Symptomen einer Atemwegsinfektion und/oder nachgewiesenem respiratorischen Virus (Coronavirus, RS-Virus, Grippevirus etc.) für alle, die das Spital betreten, während des gesamten Spitalaufenthalts.
  • für alle beteiligten Personen bei direktem Kontakt mit immunsupprimierten Patienten sowie bei isolierten Patientinnen und Patienten gemäss Weisung der Infektionsprävention (siehe Türschild Patientenzimmer)

Stoffmasken sind nicht erlaubt.

Das Tragen einer Maske im Spital wird zum eigenen Schutz allen Personen mit Immunsuppression empfohlen. Freiwillig darf von allen Personen jederzeit eine Maske getragen werden. Chirurgische Masken werden vom Zuger Kantonsspital unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 

Besucherinnen und Besuchern mit Symptomen einer Atemwegsinfektion und/oder respiratorischem Virus wird empfohlen, den Besuch zu verschieben.