Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite optimal für Sie zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unsererDatenschutzerklärung.

Ärztliche Weiterbildung in der Chirurgischen Klinik

Die Chirurgische Klinik des Zuger Kantonsspitals gilt als Weiterbildungsstätte für die allgemeinchirurgische Grundversorgung. Im Sinne der erweiterten Grundversorgung werden schwerpunktmässig zusätzliche Fachgebiete angeboten:

  • Viszeralchirurgie
  • Allgemein- und Unfallchirurgie

Die Weiterbildung ist anerkannt für den Facharzttitel FMH in:

  • FMH Chirurgie
  • SP Viszeralchirurgie V2
  • SP Allgemein- und Unfallchirurgie AUC4

Die Fachgebiete ORL und Urologie werden durch Belegärztinnen und Belegärzte abgedeckt.

Stellen / Bewerbung

Stellen

Unsere Klinik verfügt über 12 Assistenzstellen. Davon stellen wir 5 für die Weiterbildung Fachärztin oder Facharzt Chirurgie zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit für eine Rotation in die Klinik für Orthopädie und Traumatologie.

Bewerbung

Wir bevorzugen Online-Bewerbungen – das geht ganz einfach und ist für Sie und uns der schnellste Weg zum Erfolg. Ihre Anlagen wie Lebenslauf und Anschreiben können Sie bequem in allen gängigen Formaten hochladen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über das Online-Formular.

Adresse
Zuger Kantonsspital AG
Herr Dr. med. Michael Zünd
Chefarzt Chirurgische Klinik
Landhausstrasse 11
6340 Baar

Stellen

Aktuell sind Ausbildungsplätze für März, April, August und September 2025 und ab Dezember 2026 verfügbar.

Bewerbung

Wir bevorzugen Online-Bewerbungen – das geht ganz einfach und ist für Sie und uns der schnellste Weg zum Erfolg. Ihre Anlagen wie Lebenslauf und Anschreiben können Sie bequem in allen gängigen Formaten hochladen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über das Online-Formular.

Adresse
Zuger Kantonsspital AG
Frau Karin Gartenmann Zingg
Chefarztsekretariat Chirurgische Klinik
Landhausstrasse 11
6340 Baar

Hinweis für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland

Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle Personen, die einen universitären Medizinalberuf ausüben, im Medizinalberuferegister eingetragen sein und über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen. Bitte beachten Sie die Registrierungspflicht für alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen des Bundesamt für Gesundheit (BAG).