Das Zuger Kantonsspital führt die 3G-Regel bzw. den Nachweis eines negativen Testnachweises auf freiwilliger Basis bereits am Donnerstag, 23. Dezember 2021 ein. Ab Montag, 27. Dezember 2021 ist diese Massnahme obligatorisch. Das Zertifikat bzw. der negative Testnachweis muss mitgebracht werden, eine Covid-19 Testung vor Ort ist nicht möglich.
Die aktuelle Besuchsregelung für Besuchende und Begleitpersonen im Zuger Kantonsspital finden Sie hier.
Wir danken allen Besuchenden und den Patientinnen und Patienten für das Verständnis.