Das obligatorische Tragen einer Maske gilt weiterhin:
- bei Symptomen einer Atemwegsinfektion und/oder nachgewiesenem respiratorischen Virus (Coronavirus, RS-Virus, Grippevirus etc.) für alle, die das Spital betreten, während des gesamten Spitalaufenthalts.
- für alle beteiligten Personen bei Kontakt zu immunsupprimierten/immundefizienten Patienten sowie bei isolierten Patientinnen und Patienten gemäss Weisung der Infektionsprävention (siehe Richtlinien / Türschild am Patientenzimmer)
Die aktuellen Hygiene- und Schutzmassnahmen im Zuger Kantonsspital finden Sie hier.