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Lohnerhöhungen und verbesserte Anstellungsbedingungen 2024

Ab Januar 2024 erhalten alle Mitarbeitenden des Zuger Kantonsspitals einen generellen Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent. Darüber hinaus stehen 1 Prozent der Lohnsumme für individuelle und 0,3 Prozent für strukturelle Erhöhungen zur Verfügung. Zusätzlich wird im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die Inkonvenienzzulage von 8.50 auf 12 Franken pro Stunde erhöht.

Die Details dazu finden Sie in der heutigen Medienmitteilung sowie im GAV 2024. 

Ausserdem erfahren die Anstellungsbedingungen für die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte Verbesserungen. Sie werden in weiten Teilen an die Bestimmungen des GAV angeglichen.
Hier finden Sie die gemeinsame Medienmitteilung des Verbands der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) Zentralschweiz und des Zuger Kantonsspitals.